Ab 2025 gibt es wichtige Änderungen im thailändischen Steuersystem.
Diese betreffen vor allem Expats in Pattaya und anderen Regionen des Landes.
Bei uns erfährst du alles über die wichtigsten Steueränderungen, die Einkommenssteuer in Thailand und wie du dich optimal darauf vorbereiten kannst.
Das thailändische Steuersystem ist progressiv. Das bedeutet, dass die Steuerlast mit steigendem Einkommen zunimmt.
Ab 2025 wird auch weltweites Einkommen steuerpflichtig, wenn der Aufenthalt in Thailand mehr als 180 Tage im Jahr beträgt.
Diese Änderung soll die Einhaltung internationaler Standards sicherstellen.
Neu ab 2025:
Einkünfte aus dem Ausland, auch ohne Überweisung nach Thailand.
Ab 2025 wird weltweites Einkommen für Expats in Thailand steuerpflichtig, wenn der Aufenthalt länger als 180 Tage im Jahr beträgt.
Strengere Anforderungen an Steuererklärungen, wie höhere Strafen bei verspäteter oder fehlerhafter Einreichung, treten ebenfalls in Kraft.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, wie Einkünfte zwischen Thailand und Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteuert werden.
Beispielsweise wird eine deutsche Rente in Deutschland besteuert, während Einkommen aus Thailand dort versteuert wird.
Es werden nur die höheren Steuern des jeweiligen Landes fällig, da diese angerechnet werden können.
Beispiele:
Deutsche Rente:
Besteuerung in Deutschland
Gehalt aus Thailand:
Besteuerung in Thailand
Insider-Informationen:
Viele Expats haben noch keine thailändische Steuernummer erhalten, da die Behörden mit der Umsetzung hinterherhinken.
Ohne Steuernummer ist eine Berechnung oder Abführung der Steuern nicht möglich.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Hinweis:
Einkommensnachweise und Steuerbescheide sollten frühzeitig und ordentlich gesammelt werden. Das verhindert unnötige Verzögerungen.
Jahreseinkommen: ca. 32.000 EUR (~ 1.200.000 THB)
Berechnung:
Gesamte Steuerlast: ca. 4.583 EUR (~ 165.000 THB) = 13,75%
Die thailändischen Steuersätze bleiben für alle Expats gleich.
Unterschiede ergeben sich durch die jeweils spezifischen Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Deutschland:
Renten werden in Deutschland versteuert. Thailändische Steuern auf Einkommen können angerechnet werden, sofern die Einkünfte unter die Regelungen des DBA fallen.
Österreich:
Das DBA regelt ähnlich wie in Deutschland die Vermeidung doppelter Besteuerung. Hier gilt, dass thailändische Steuern angerechnet werden können, wenn Einkünfte in beiden Ländern steuerpflichtig sind.
Schweiz:
Die Regelungen des schweizerisch-thailändischen DBA geben vor, welche Einkünfte in welchem Land besteuert werden. In der Regel erfolgt auch hier eine Anrechnung thailändischer Steuern.
Die genaue Anrechnung und Steuerpflicht hängt von den individuellen Verhältnissen sowie den Einkünften ab. Daher empfiehlt sich eine genaue Prüfung mit einem Experten für internationales Steuerrecht.
Behalte folgende Punkte im Blick, wenn du in Thailand lebst und Einkünfte hast:
Hinweis:
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für individuelle Fragen konsultiere bitte einen Experten für internationales Steuerrecht.
28 Februar 2025 - Dennis
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